Sanierungs-AfA

Die Kosten für bauliche Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung und Erneuerung von Gebäuden, die in städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten liegen, können mit einer erhöhten AfA abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren dürfen Kapitalanleger Modernisierungs- und Instandsetzungskosten über diese Sonder-AfA mit jeweils neun Prozent, in den darauf folgenden vier Jahren mit jeweils sieben Prozent geltend machen. Die Erwerbskosten für das unsanierte Gebäude können mit 2 / 2,5% pro Jahr angesetzt werden. Eigennutzer können insgesamt 90% der Sanierungsaufwendungen – zehn Jahre lang jeweils neun Prozent – steuerlich geltend machen.

 

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